Aktuelle Ankündigung des Kultusministeriums Stand 22.04.2022
Der Bayerische Ministerrat hat am 5. April 2022 beschlossen, die Selbsttests/Pooltests an den Schulen in Bayern ab dem 1. Mai 2022 einzustellen. Ebenfalls zum 1. Mai 2022 wird die 3G-Regelung für Lehrkräfte/schulisches Personal und Erziehungsberechtigte/Besucher aufgehoben.
Bis einschließlich 30. April gelten die bisherigen Regelungen unverändert (Selbsttests/Pooltests in den Klassen, 3G-Nachweis). Somit kann den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern, mit denen nach den Osterferien zu rechnen ist, wirksam begegnet werden.
Detaillierte Hinweise und Informationen zu den Verhaltensempfehlungen bei Infektionen bzw. Covid-19-typischen Symptomen für Erziehungsberechtigte, Schüler/innen und schulisches Personal und allgemeine Hygieneempfehlungen im Schulgebäude werden rechtzeitig vor dem 1. Mai 2022 veröffentlicht.
Umgang mit Infektionsfällen
Kontaktpersonen:
Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen ist aufgehoben. Es wird dringend empfohlen, für mindestens fünf Tage eine Maske zu tragen und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Infizierte Personen:
Die Pflicht zur Quarantäne/Isolation bleibt bestehen, sobald durch einen Schnelltest (Arzt/Testzentrum) oder einen PCR-Test eine Infektion bestätigt wurde. Die Isolation endet nach 5 Tagen dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Liegt an Tag 5 der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
Das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation wird empfohlen.
Bitte nutzen Sie zur Information die Schulhomepage (www.adalbertstifter-schule.de) und die Seite des Kultusministeriums (FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen).
gez. Petra Pohl, Rektorin