Infos zur Notbetreuung |
Montag, den 23. März 2020 um 21:35 Uhr |
Infos zur Notbetreuung – Aktualisierung am 23.03.2020
Die Bedingungen zur Notbetreuung sind zum 23.03.2020 erweitert worden.
„Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, dass in den Notbetreuungsangeboten an Schulen und Kitas auch Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn bei zwei Erziehungsberechtigten nur eine bzw. einer im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.
Ferner gilt nun, dass auch Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen in die Notfall-betreuung aufgenommen werden können, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigungen eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert. Die Voraussetzungen im Übrigen bleiben im Wesentlichen unverändert.“
Das aktualisierte Formular zur Notbetreuung finden Sie als PDF zum Download hier.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. März 2020 um 21:43 Uhr |